Beschluss vom Verwaltungsgericht Münster - 9 L 97/09

Tenor

Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, den Antragsteller/die Antragstellerin vorläufig zum Studium der Sozialen Arbeit (Bac.) als Studienanfänger/in zum Sommersemester 2009 zuzulassen, wenn der Antragsteller/die Antragstellerin binnen zwei Wochen, nachdem ihm/ihr dieser Beschluss schriftlich zugestellt worden ist, bei der Antragsgegnerin die Immatrikulation beantragt und dabei die sonstigen Einschreibungsvoraussetzungen nachweist.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens

Der Streitwert wird auf 5.000 Euro festgesetzt.

Der Beschluss soll den Beteiligten vorab per Telefax

übermittelt werden.


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