Urteil vom Verwaltungsgericht Münster - 2 K 1924/08

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen sind nicht zu erstatten.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.


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