Urteil vom Verwaltungsgericht Münster - 6 K 2159/07

Tenor

Der Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 2. Oktober 2007 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 17. Dezember 2007 verpflichtet, dem Träger des Seniorenzentrums Bocholt 1 Pflegewohngeld für den Pflegeplatz der Klägerin ab dem 13. August 2007 zu gewähren.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 vom Hundert des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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