Beschluss vom Verwaltungsgericht Münster - 6 L 240/09

Tenor

1. Die Stadt P. - Fachbereich für Kinder, Jugendliche und Familien -, T. 0, O. -U. -X. 0, 00000 P. , wird beigeladen.

2. Der Antragstellerin wird Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlung bewilligt und Rechtsanwältin N. S. -W. aus P. beigeordnet.

3. Der Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung aufgegeben, der Antragstellerin vorläufig Jugendhilfe in Form der Übernahme der Kosten ihrer Betreuung durch das Eltern-Kind-Haus, J. Straße 000, 00000 P. , für die Zeit vom 1. April 2009 bis zur Fortsetzung der Leistung durch die Beigeladene zu gewähren.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragsgegnerin.


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