Urteil vom Verwaltungsgericht Münster - 5 K 183/08

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreites tragen die Kläger als Gesamtschuldner.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Der jeweilige Kostenschuldner darf die Vollstreckung durch Hinterlegung oder Sicherheitsleistung in Höhe von 110 von Hundert des jeweils beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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