Urteil vom Verwaltungsgericht Münster - 2 K 1817/07

Tenor

Es wird festgestellt, dass der Beklagte bis zum Inkrafttreten der am 26. Februar 2009 vom Rat der Stadt U. für das Bebauungsplangebiet „P. II" beschlossenen Veränderungssperre verpflichtet war, der Klägerin auf ihren Antrag 20. Juni 2007 einen positiven Bauvorbescheid zu erteilen.

Im übrigen wird die Klage wird abgewiesen.

Von den Gerichtskosten trägt die Klägerin die Hälfte und der Beklagte und die Beigeladene jeweils ein Viertel. Ihre außergerichtlichen Kosten tragen die Beteiligten selbst.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.


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