Beschluss vom Verwaltungsgericht Münster - 5 L 353/09

Tenor

Die aufschiebende Wirkung der Klage VG Münster 5 K 1403/09 wird wiederhergestellt.

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt.

Die Antragsteller und der Antragsgegner tragen die Kosten des Verfahrens je zur Hälfte, die Antragsteller als Gesamtschuldner.

Der Streitwert wird auf 10.000,00 Euro festgesetzt.


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