Urteil vom Verwaltungsgericht Münster - 8 K 1498/08

Tenor

Es wird festgestellt, dass die Befragung des Klägers vom 7. März 2008 rechtswidrig war. Die Beklagte wird verurteilt, den in der Ausländerakte enthaltenen Fragebogen (Beiakte 1 Bl. 103 bis Bl. 113) zu vernichten.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Der Kläger und die Beklagte tragen jeweils die Hälfte der Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger zuvor Sicherheit in dieser Höhe leistet.


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