Urteil vom Verwaltungsgericht Münster - 3 K 2365/08

Tenor

Soweit die Klägerin die Klage zurückgenommen hat, wird das Verfahren eingestellt. Im Übrigen werden die Bescheide der Beklagten vom 26. September 2008 betreffend die Beitragsjahre 1999 bis einschließlich 2002 aufgehoben.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Klägerin und die Beklagte jeweils zur Hälfte.

Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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