Beschluss vom Verwaltungsgericht Münster - 9 L 504/09

Tenor

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird auf 75.000 Euro festgesetzt.

Der Beschluss soll den Beteiligten vorab per Telefax übermittelt werden.


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