Beschluss vom Verwaltungsgericht Münster - 22 K 687/09.PVL

Tenor

Es wird festgestellt, dass der Beteiligte verpflichtet ist, die bei ihm computergestützt geführte Liste nach dem Schulinformations- und Planungssystem (SchIPS) betreffend die Bedarfsdeckung an Förderschulen der Vorsitzenden des Antragstellers - bzw. im Verhinderungsfall deren Stellvertreter - wöchentlich als Ausdruck zur Verfügung zu stellen.


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