Beschluss vom Verwaltungsgericht Münster - 9 L 68/11.A

Tenor

Die aufschiebende Wirkung der Klage 9 K 439/11.A des Antragstellers gegen die unter Ziffer 3. des Bescheides des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 24. Januar 2011 enthaltene Ausreiseaufforderung und Abschiebungsandrohung wird angeordnet.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.


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