Urteil vom Verwaltungsgericht Münster - 3 K 126/11

Tenor

Der Bescheid der Beklagten vom 00.00.0000 wird aufgehoben.

Die Beklagte wird verpflichtet, der Klägerin durch Bescheid eine Erstattung von 75.431,22 Euro nebst Zinsen in Höhe von einhalb Prozent für jeden Monat seit dem 00.00.0000 zu gewähren.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Verfahrens tragen die Klägerin 17% und die Beklagte 83%.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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