Urteil vom Verwaltungsgericht Münster - 7 K 1020/07

Tenor

Die Klagen werden abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen tragen die Kläger zu je 1/49, davon die Kläger zu 7., 16., 29., 37., 41., 42., 45. und 49. jeweils als Gesamtschuldner.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Den Klägern wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung abzuwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger zuvor in gleicher Höhe Sicherheit leistet.


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