Urteil vom Verwaltungsgericht Münster - 7 K 2744/10

Tenor

Die Gebührenfestsetzung im Bescheid der C. N. vom 16. November 2010 in der Fassung des Bescheides vom 17. Dezember 2010 wird aufgehoben.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrages.

Die Berufung wird zugelassen.


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