Beschluss vom Verwaltungsgericht Münster - 4 L 112/12

Tenor

Anordnung verpflichtet, den Antragsteller in das Auswahlverfahren bezüglich der Stelle einer Abteilungsleiterin/eines Abteilungsleiters (Besoldungsgruppe A 16 BBesO/W 2 BBesO mit Funktionszulage) der Verbundabteilung N. der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung NRW einzubeziehen.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese jeweils selbst tragen.

Der Streitwert auf bis zu 19.000 Euro festgesetzt.


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