Beschluss vom Verwaltungsgericht Münster - 4 L 113/12

Tenor

Die aufschiebende Wirkung der Klage der Antragstellerin vom 8. März 2012 - 4 K 1390/12 - gegen die Verfügung der Bezirksregierung Münster vom 29. Februar 2012 wird wiederhergestellt, soweit der Antragstellerin "die Teilnahme Ihres Rechtsbeistandes, Herrn RA E. , als Vertrauensperson oder eines Rechtsanwaltes untersagt wird".

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird auf 2.500,00 Euro festgesetzt.


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