Urteil vom Verwaltungsgericht Münster - 6 K 801/10

Tenor

Die Beklagte wird verpflichtet, der Klägerin für ihre Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge über die bisher bewilligten Erstattungsbeträge hinaus für die Zeit vom 01. Januar 2009 bis zum 30. Juni 2010 weitere Erstattungen in der Höhe bis zu jeweils 50 Prozent der von der Klägerin tatsächlich an ihre Krankenkasse gezahlten Beiträge einschließlich der Krankengeldversicherung zu bewilligen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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