Beschluss vom Verwaltungsgericht Münster - 8 L 160/12

Tenor

Die aufschiebende Wirkung der Klage 8 K 1121/12 der Antragstellerinnen gegen den Bescheid der Antragsgegnerin vom 23. 1. 2012 wird angeordnet. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird auf 7500 Euro festgesetzt.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.