Beschluss vom Verwaltungsgericht Münster - 8 L 256/12

Tenor

Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung untersagt, die Antragstellerin am 3. Juli 2012 abzuschieben. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Antragstellerin und der Antragsgegner je zu ½.

Der Streitwert wird auf 1.250 € festgesetzt.


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