Urteil vom Verwaltungsgericht Münster - 7 K 1352/11

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, dem Kläger die durch die auf dem Grundstück C.---straße 11 in J. (Gemarkung J. , G. 000, G2. 000) vorgenommenen Bodenluftuntersuchungen entstandenen Kosten in Höhe von 0000EUR zu erstatten.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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