Beschluss vom Verwaltungsgericht Münster - 3 L 4/13

Tenor

Die aufschiebende Wirkung der Klage 3 K 3103/12 gegen den Bescheid der Antragsgegnerin vom 22. Oktober 2012 wird angeordnet.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird auf 843,90 EUR festgesetzt.


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