Urteil vom Verwaltungsgericht Münster - 7 K 1938/10

Tenor

Es wird festgestellt, dass die Versagung der Zustimmung zum Einbau von Deponieersatzbaustoffen, die einen PAK-Gehalt von mehr als 250 mg/kg bis zu 1.000 mg/kg enthalten, für die Abfalldeponie C.       -M.       durch den Bescheid der Bezirksregierung N.       vom 3. August 2010 rechtswidrig war.

Die Kosten des Verfahrens trägt das beklagte Land.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Dem beklagten Land wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung abzuwenden, sofern nicht die Klägerin zuvor in gleicher Höhe Sicherheit leistet.

Die Berufung wird zugelassen.


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