Urteil vom Verwaltungsgericht Münster - 7 K 1757/12

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des beizutreibenden Betrages abzuwenden, wenn nicht das beklagte Land zuvor in gleicher Höhe Sicherheit leistet.

Die Berufung wird zugelassen.


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