Urteil vom Verwaltungsgericht Münster - 4 K 23/13

Tenor

Das beklagte Land wird verurteilt, die Regelbeurteilung des Klägers für den Zeitraum vom 1. 9. 2008 bis 31. 8. 2011 aufzuheben und für den Beurteilungszeitraum eine neue Regelbeurteilung über den Kläger zu erstellen.

Das beklagte Land trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Das beklagte Land darf die Vollstreckung durch Sicherheit oder Hinterlegung in Höhe des Vollstreckungsbetrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in beizutreibender Höhe leistet.


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Zitiert von

Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 19 K 2562/13
20. April 2015
19 K 2562/13 20. April 2015

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