Beschluss vom Verwaltungsgericht Münster - 1 L 133/14

Tenor

Der Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, die Einrichtung einer Lerngruppe mit gymnasial-orientiertem Lernprofil zur Erlangung der Hochschulreife nach acht Schuljahren an der G.              N.       über den 31. Juli 2014 hinaus bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens 1 K 3563/13 vorläufig zu genehmigen.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird auf 5.000,- Euro festgesetzt.


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