Beschluss vom Verwaltungsgericht Münster - 2 L 382/14

Tenor

Die aufschiebende Wirkung der Klage 2 K 503/14 der Antragsteller gegen die der Beigeladenen von dem Antragsgegner am 30. Januar 2014 erteilte Baugenehmigung zur Errichtung einer Skateranlage mit drei Geräten wird angeordnet.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt.

Der Streitwert wird auf 3.750 Euro festgesetzt.


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