Beschluss vom Verwaltungsgericht Münster - 1 L 1290/15

Tenor

  • 1. Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, die vom Antragsteller gefangene Hauskatze vorläufig als Fundkatze in Verwahrung zu nehmen.

  • 2. Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragsgegnerin.

  • 3. Der Streitwert wird auf 500,- € festgesetzt.


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