Beschluss vom Verwaltungsgericht Münster - 9 L 754/16

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der durch die Anrufung des Landgerichts Stuttgart – 36 O 5/16 KfH - entstandenen Mehrkosten.

Der Streitwert wird auf 1.000.000,- Euro festgesetzt.


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