Beschluss vom Verwaltungsgericht Münster - 2 L 1418/16.A

Tenor

Die aufschiebende Wirkung der Klage 2 K 3746/16.A wird wegen der in dem Bescheid des Bundesamtes vom 24. August 2016 enthaltenen Abschiebungsandrohung angeordnet.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.


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