Urteil vom Verwaltungsgericht Münster - 1 L 1299/18

Tenor

Dem Antragsgegner wird im Wege einstweiliger Anordnung aufgegeben, den Beschluss zur Errichtung des Instituts für Neuroradiologie vom 5. Dezember 2018 vorläufig – bis zur Entscheidung des Rechtsstreits in der Hauptsache – nicht weiter umzusetzen.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.