Beschluss vom Verwaltungsgericht Münster - 4 K 1744/21
Tenor
Kostenfestsetzungsbeschluss (kein Tenor)
1
Nach dem rechtskräftigen Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 23. November 2022 sowie dem rechtskräftigen Urteil des Verwaltungsgerichts Münster vom 27. August 2022 werden die von dem Kläger an den Beklagten auf Antrag vom 30. Dezember 2022 zu erstattenden Kosten auf
220,00 €
3(in Worten: zwanzig 0/00 Euro) nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 des Bürgerlichen Gesetzbuches seit dem 02. Januar 2023 festgesetzt.
4Die Berechnung ist bereits übersandt.
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Referenzen
- § 247 des Bürgerlichen Gesetzbuches 1x (nicht zugeordnet)