Berichtigungsbeschluss vom Verwaltungsgericht Würzburg - W 8 K 22.289
Tenor
Der Streitwertbeschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichts Würzburgs vom 5. August 2022 wird wie folgt berichtigt:
Der Ausspruch:
„Der Streitwert wird auf 3.619,92 EUR festgesetzt.“
wird ersetzt durch den Ausspruch:
„Der Streitwert wird auf 3.619,93 EUR festgesetzt.“
Zudem wird in den Gründen die Formulierung
„Geldleistung in Form einer Novemberhilfe in Höhe von 3.619,92 EUR#
ersetzt durch
„Geldleistung in Form einer Novemberhilfe in Höhe von 3.619,93 EUR“.
Gründe
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Referenzen
- VwGO § 118 1x
- VwGO § 122 1x