ÄApprO 2002 § 17 Ladung zu den Prüfungsterminen

Approbationsordnung für Ärzte

Die Ladung zur schriftlichen Prüfung wird dem Prüfling spätestens sieben, die Ladung zur mündlich-praktischen Prüfung spätestens fünf Kalendertage vor dem Prüfungstermin zugestellt.

Referenzen

Dieses Dokument enthält keine Referenzen.

Zitiert von