Die Ladung zur schriftlichen Prüfung wird dem Prüfling spätestens sieben, die Ladung zur mündlich-praktischen Prüfung spätestens fünf Kalendertage vor dem Prüfungstermin zugestellt.
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ÄApprO 2002 § 17 Ladung zu den Prüfungsterminen
Approbationsordnung für Ärzte
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