Über das Bestehen des Dritten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung wird ein Zeugnis nach dem Muster der Anlage 12 zu dieser Verordnung erteilt.
Warning: This law text might be outdated since the content is not activately maintained. Please check with offical sources.
ÄApprO 2002 § 32 Zeugnis
Approbationsordnung für Ärzte
Referenzen
Dieses Dokument enthält keine Referenzen.