Warning: This law text might be outdated since the content is not activately maintained. Please check with offical sources.

ÄApprO 2002 § 32 Zeugnis

Approbationsordnung für Ärzte

Über das Bestehen des Dritten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung wird ein Zeugnis nach dem Muster der Anlage 12 zu dieser Verordnung erteilt.

Referenzen

Dieses Dokument enthält keine Referenzen.

Zitiert von