Warning: This law text might be outdated since the content is not activately maintained. Please check with offical sources.

ÄApprO 2002 § 40 Approbationsurkunde

Approbationsordnung für Ärzte

Die Approbationsurkunde wird nach dem Muster der Anlage 14 zu dieser Verordnung ausgestellt. Sie ist dem Antragsteller gegen Empfangsbekenntnis auszuhändigen oder mit Zustellungsurkunde zuzustellen.

Referenzen

Dieses Dokument enthält keine Referenzen.

Zitiert von