Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 1991, 1683 - 1684;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote
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AAÜG Anlage 5 Mindestgrenze nach § 6 Abs. 2
Gesetz zur Überführung der Ansprüche und Anwartschaften aus Zusatz- und Sonderversorgungssystemen des Beitrittsgebiets
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