Diese Verordnung regelt die Sicherheit und den Gesundheitsschutz sowie den Umweltschutz bei
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dem Aufsuchen, Gewinnen und Aufbereiten von Bodenschätzen und der damit zusammenhängenden Wiedernutzbarmachung der Oberfläche, - 2.
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dem Aufsuchen und Gewinnen mineralischer Rohstoffe in alten Halden, - 3.
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der Untergrundspeicherung, - 4.
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Tätigkeiten in Versuchsgruben und sonstigen bergbaulichen Versuchsanstalten, - 5.
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Einrichtungen, die überwiegend Tätigkeiten nach den Nummern 1 bis 4 dienen oder zu dienen bestimmt sind,