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ABBV § 1 Anwendungsbereich

Verordnung zur Berechnung von Ablösungsbeträgen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz, dem Bundesfernstraßengesetz und dem Bundeswasserstraßengesetz

(1) Diese Verordnung gilt für die Berechnung der zu leistenden Ablösungsbeträge nach den Vorschriften des Eisenbahnkreuzungsgesetzes, des Bundesfernstraßengesetzes und des Bundeswasserstraßengesetzes.

(2) Erhaltungskosten (Unterhaltungs- und Erneuerungskosten) im Sinne dieser Verordnung entsprechen den Erhaltungs- und Betriebskosten im Sinne des Eisenbahnkreuzungsgesetzes sowie den Unterhaltungskosten im Sinne des Bundesfernstraßengesetzes und des Bundeswasserstraßengesetzes.

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Zitiert von

Urteil vom Verwaltungsgericht Hannover - 12 A 4383/21
8. August 2024
12 A 4383/21 8. August 2024
Urteil vom Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken - 5 U 168/00 - 11
19. November 2003
5 U 168/00 - 11 19. November 2003