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AbwAG Anlage (zu § 3)
Gesetz über Abgaben für das Einleiten von Abwasser in Gewässer
(1) Die Bewertungen der Schadstoffe und Schadstoffgruppen sowie die Schwellenwerte ergeben sich aus folgender Tabelle:
Nr.Bewertete Schadstoffe und SchadstoffgruppenEiner Schadeinheit entsprechen jeweils folgende volle MesseinheitenSchwellenwerte nach Konzentration und JahresmengeVerfahren zur Bestimmung der Schädlichkeit des Abwassers1Oxidierbare Stoffe in chemischem Sauerstoffbedarf (CSB)50 Kilogramm Sauerstoff20 Milligramm je Liter und250 Kilogramm Jahresmenge3032Phosphor3 Kilogramm0,1 Milligramm je Liter und15 Kilogramm Jahresmenge1083Stickstoff als Summe der Einzelbestimmungen aus Nitratstickstoff, Nitritstickstoff und Ammoniumstickstoff25 Kilogramm5 Milligramm je Liter undNitratstickstoff: 106125 Kilogramm JahresmengeNitritstickstoff: 107 Ammoniumstickstoff: 2024Organische Halogenverbindungen als adsorbierbare organisch gebundene Halogene (AOX)2 Kilogramm Halogen, berechnet als organisch gebundenes Chlor100 Mikrogramm je Liter und10 Kilogramm Jahresmenge3025Metalle und ihre Verbindungen:und5.1Quecksilber20 Gramm1 Mikrogramm 100 Gramm2155.2Cadmium100 Gramm5 Mikrogramm 500 Gramm2075.3Chrom500 Gramm50 Mikrogramm 2,5 Kilogramm2095.4Nickel500 Gramm50 Mikrogramm 2,5 Kilogramm2145.5Blei500 Gramm50 Mikrogramm 2,5 Kilogramm2065.6Kupfer1 000 Gramm100 Mikrogramm 5 Kilogramm213Metallje Liter Jahresmenge6Giftigkeit gegenüber Fischeiern6 000 Kubikmeter Abwasser geteilt durch G(tief)EIG(tief)EI = 2401
G(tief)EI ist der Verdünnungsfaktor, bei dem Abwasser im Fischeitest nicht mehr giftig ist. Die Verfahren zur Bestimmung der Schädlichkeit des Abwassers entsprechen den Analyse- und Messverfahren nach den Nummern, die in Anlage 1 der Abwasserverordnung angegeben sind.
(2) Wird Abwasser in Küstengewässer eingeleitet, bleibt die Giftigkeit gegenüber Fischeiern insoweit unberücksichtigt, als sie auf dem Gehalt an solchen Salzen beruht, die den Hauptbestandteilen des Meerwassers gleichen. Das Gleiche gilt für das Einleiten von Abwasser in Mündungsstrecken oberirdischer Gewässer in das Meer, die einen ähnlichen natürlichen Salzgehalt wie die Küstengewässer aufweisen.