- A
-
Anwendungsbereich
(2) Dieser Anhang gilt nicht für Abwasser aus indirekten Kühlsystemen und aus der Betriebswasseraufbereitung.
- B
-
Allgemeine Anforderungen
- C
-
Anforderungen an das Abwasser für die Einleitungsstelle
2-Stunden-Mischprobe
(2) Für harte Faserplatten (Dichte größer als 900 kg/m 3 ), die im Nassverfahren hergestellt werden und eine Faserfeuchte von mehr als 20 Prozent im Stadium der Plattenformung aufweisen, gilt ein Wert für den CSB von 2 kg/t.
(3) Die produktionsspezifischen Anforderungen (g/t;kg/t) nach den Absätzen 1 und 2 beziehen sich auf die der wasserrechtlichen Zulassung zugrunde liegende Produktionskapazität an Faserplatten (absolut trocken) in 0,5 oder 2 Stunden. Die Schadstofffracht wird aus den Konzentrationswerten der qualifizierten Stichprobe oder 2-Stunden-Mischprobe und aus dem mit der Probenahme korrespondierenden Abwasservolumenstrom bestimmt.
- D
-
Anforderungen an das Wasser vor Vermischung