Ersatzmutter ist eine Frau, die auf Grund einer Vereinbarung bereit ist,
- 1.
sich einer künstlichen oder natürlichen Befruchtung zu unterziehen oder - 2.
einen nicht von ihr stammenden Embryo auf sich übertragen zu lassen oder sonst auszutragen
Ersatzmutter ist eine Frau, die auf Grund einer Vereinbarung bereit ist,
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Beschluss vom Kammergericht (1. Zivilsenat) - 1 W 413/12
1. August 2013
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1 W 413/12 | 1. August 2013 |