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AFBG § 3 Ausschluss der Förderung

Gesetz zur Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung

Die Teilnahme an einer Maßnahme wird nach diesem Gesetz nicht gefördert, wenn

1.
für den beantragten Bewilligungszeitraum bereits Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz bewilligt worden sind, es sei denn, der Teilnehmer oder die Teilnehmerin hat für den Bewilligungszeitraum noch keine Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz erhalten und hat für diesen Bewilligungszeitraum auf Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz verzichtet,
2.
für sie Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch oder nach § 6 Absatz 1 des Beruflichen Rehabilitierungsgesetzes geleistet wird,
3.
Arbeitslosengeld bei Arbeitslosigkeit nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch geleistet wird und es sich um eine Maßnahme in Vollzeitform handelt,
4.
ein Gründungszuschuss nach den §§ 93 und 94 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch geleistet wird und es sich um eine Maßnahme in Vollzeitform handelt,
5.
Leistungen zur Rehabilitation nach den für einen Rehabilitationsträger im Sinne des Neunten Buches Sozialgesetzbuch geltenden Vorschriften erbracht werden oder
6.
Qualifizierungsgeld nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch geleistet wird.
Der Anspruch auf Förderung nach diesem Gesetz ist auf die Leistungen zum Lebensunterhalt beschränkt, wenn die Kosten der Maßnahme nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch für Personen ohne Vorbeschäftigungszeit übernommen werden.

Referenzen

Zitiert von

Urteil vom Verwaltungsgericht Arnsberg - 10 K 1697/22
23. Januar 2026
10 K 1697/22 23. Januar 2026
Urteil vom Verwaltungsgericht Gera (6. Kammer) - 6 K 316/24 Ge
21. Oktober 2024
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Urteil vom Hessisches Landessozialgericht (5. Senat) - L 5 R 213/20
6. Dezember 2021
L 5 R 213/20 6. Dezember 2021
Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 12 A 939/18
11. Mai 2020
12 A 939/18 11. Mai 2020
Urteil vom Verwaltungsgericht Braunschweig (3. Kammer) - 3 A 324/16
11. Dezember 2017
3 A 324/16 11. Dezember 2017
Urteil vom Verwaltungsgericht Sigmaringen - 1 K 2148/11
1. Februar 2012
1 K 2148/11 1. Februar 2012
Beschluss vom Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht (4. Senat) - 4 LB 19/11
14. Dezember 2011
4 LB 19/11 14. Dezember 2011
Urteil vom Bundesfinanzhof (3. Senat) - III R 62/09
4. August 2011
III R 62/09 4. August 2011
Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 12 A 1663/10
20. Juli 2011
12 A 1663/10 20. Juli 2011
Urteil vom Verwaltungsgericht Minden - 6 K 2654/10
4. Juli 2011
6 K 2654/10 4. Juli 2011