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AGB DDR § 168

Arbeitsgesetzbuch der Deutschen Demokratischen Republik

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(2) Gesetzliche Feiertage sind der 1. Januar, Karfreitag, Ostersonntag, Ostermontag, 1. Mai, Christi Himmelfahrt, Pfingstsonntag, Pfingstmontag, Bußtag sowie 25. und 26. Dezember und weitere in Rechtsvorschriften sowie regional festgelegte Feiertage.

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Referenzen

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