AGG § 31 Unabdingbarkeit

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz

Von den Vorschriften dieses Gesetzes kann nicht zu Ungunsten der geschützten Personen abgewichen werden.

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Zitiert von

Beschluss vom Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht (5. Senat) - 5 LA 104/17
21. Juni 2018
5 LA 104/17 21. Juni 2018