Von den Vorschriften dieses Gesetzes kann nicht zu Ungunsten der geschützten Personen abgewichen werden.
AGG § 31 Unabdingbarkeit
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
Referenzen
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Zitiert von
Beschluss vom Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht (5. Senat) - 5 LA 104/17
21. Juni 2018
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5 LA 104/17 | 21. Juni 2018 |