Der Ausbildungsberuf Fachkraft Agrarservice wird nach § 4 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes staatlich anerkannt.
AgrarAusbV § 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft Agrarservice
Referenzen
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