AgrStatG § 16 Erhebungsart, Periodizität, Erhebungszeitraum, Merkmale

Gesetz über Agrarstatistiken

Die Baumobstanbauerhebung wird allgemein alle fünf Jahre, beginnend 1992, in der Zeit von Januar bis Juni durchgeführt. Es werden Merkmale über die Nutzung der Baumobstflächen erhoben.

Referenzen

Dieses Dokument enthält keine Referenzen.

Zitiert von