AgrStatG § 58 Einzelerhebungen

Gesetz über Agrarstatistiken

Die Schlachtungs- und Schlachtgewichtsstatistik umfasst folgende Einzelerhebungen:

1.
Erhebung der Schlachtungen,
2.
Erhebung der Schlachtgewichte.

Referenzen

Dieses Dokument enthält keine Referenzen.

Zitiert von