AgrStatG § 66 Erhebungseinheiten

Gesetz über Agrarstatistiken

Erhebungseinheiten der Hochsee- und Küstenfischereistatistik sind die Fischereibetriebe, die Seefischmärkte, die Fischverwertungsgenossenschaften sowie die Betriebe von Fischhandel und Fischverarbeitung.

Referenzen

Dieses Dokument enthält keine Referenzen.

Zitiert von