AgrStatG § 83 Erhebungsart, Periodizität, Merkmale

Gesetz über Agrarstatistiken

Die Erhebung in Betrieben der Holzbearbeitung wird allgemein jährlich durchgeführt. Es werden Merkmale über Rohholz und Erzeugnisse des holzbearbeitenden Gewerbes erhoben.

Referenzen

Dieses Dokument enthält keine Referenzen.

Zitiert von